Als Aufnahmebedingungen für die Talentschule gelten nebst dem Erfüllen der Aufnahme-, Zuweisungs- und Promotionsbedingungen nach St. Galler Recht und den für die Oberstufenschule Altstätten geltenden Verfahren:
Für den Bereich Musik das Bestehen einer musikalischen Eignungsabklärung. Zur Eignungsabklärung zugelassen wird, wer die schulischen Voraussetzungen erfüllt und musikalisch mit seinem Instrumentalspiel seiner Altersgruppe deutlich voraus ist;
Für den Bereich Gestaltung das Bestehen einer gestalterischen Eignungsabklärung. Die Eignungsabklärung beinhaltet die Beurteilung einer Dokumentationsmappe mit mindestens 20 Arbeiten aus den vergangenen zwei Jahren und ein persönliches Eignungsgespräch.
Videoclip Talentschulen Rheintal