Gesamterneuerungswahlen

Am 1. Januar 2025 beginnt die neue Amtsdauer der Schulbehörden (Schulpräsidium, Mitglieder Schulrat, Mitglieder Geschäftsprüfungskommission). Die Erneuerungswahlen finden am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 24. November 2024 festgesetzt.

Einreichung der Wahlvorschläge

Für die Erneuerungswahlen der Schulbehörden können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen innert der gesetzten Frist (siehe untenstehend) beim Schulsekretariat eintreffen. Das Schulsekretariat stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in der jeweiligen Schulgemeinde Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Das Schulsekretariat stellt ein Merkblatt bereit und steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 21. Juni 2024, 12.00 Uhr, beim Schulsekretariat Altstätten, Bahnhofstrasse 5, 9450 Altstätten, eintreffen.

Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Dienstag, 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr, an gleicher Stelle eintreffen.

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Primarschulgemeinde

Merkblatt Primarschulgemeinde

Durch die Erneuerungswahlen sind für die kommende Amtsdauer 2025 bis 2028 neu zu bestimmen:

Schulratspräsident/Schulratspräsidentin
Wahlvorschlag Schulratspräsident/Schulratspräsidentin
Zustimmungserklärung Kandidatur Schulratspräsident/Schulratspräsidentin

vier Mitglieder Schulrat
Wahlvorschlag Schulrat
Zustimmungserklärung Kandidatur Schulrat

fünf Mitglieder Geschäftsprüfungskommission
Wahlvorschlag Geschäftsprüfungskommission
Zustimmungserklärung Kandidatur Geschäftsprüfungskommission


Oberstufenschulgemeinde

Merkblatt Oberstufenschulgemeinde

Durch die Erneuerungswahlen sind für die kommende Amtsdauer 2025 bis 2028 neu zu bestimmen:

Schulratspräsident/Schulratspräsidentin
Wahlvorschlag Schulratspräsident/Schulratspräsidentin
Zustimmungserklärung Kandidatur Schulratspräsident/Schulratspräsidentin

sechs Mitglieder Schulrat
Wahlvorschlag Schulrat
Zustimmungserklärung Kandidatur Schulrat

fünf Mitglieder Geschäftsprüfungskommission
Wahlvorschlag Geschäftsprüfungskommission
Zustimmungserklärung Kandidatur Geschäftsprüfungskommission

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