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Talentschule für Musik und Gestaltung

«Angsthasen warten, Talente starten.» 


Brigitte Kräussling 



Aufnahmebedingungen

Als Aufnahmebedingungen für die Talentschule gelten nebst dem Erfüllen der Aufnahme-, Zuweisungs- und Promotionsbedingungen nach St. Galler Recht und den für die Oberstufenschule Altstätten geltenden Verfahren:

Für den Bereich Musik das Bestehen einer musikalischen Eignungsabklärung. Zur Eignungsabklärung zugelassen wird, wer die schulischen Voraussetzungen erfüllt und musikalisch mit seinem Instrumentalspiel seiner Altersgruppe deutlich voraus ist;

Für den Bereich Gestaltung das Bestehen einer gestalterischen Eignungsabklärung. Die Eignungsabklärung beinhaltet die Beurteilung einer Dokumentationsmappe mit mindestens 20 Arbeiten aus den vergangenen zwei Jahren und ein persönliches Eignungsgespräch.

Hier findet man einen Film über die Talentschulen im Rheintal:

Allgemeine Dokumente

Abteilung Musik

Musikalisch talentierte Jugendliche erhalten beim Übertritt in die Oberstufe die Möglichkeit, ihre Begabung als Zusatzausbildung während der obligatorischen Schulzeit zu fördern. Sie sind in die Regelklassen integriert.

Das Angebot besteht in Zusammenarbeit mit der Musikschule Oberrheintal.

Eignungsabklärung Anforderungen an Instrumente (Beispiele) 

Als Voraussetzung in der Musiktheorie bildet der Check 4 der Musikschule Oberrheintal die Grundlage.

Abteilung Gestaltung 

Gestalterisch talentierte Jugendliche erhalten beim Übertritt in die Oberstufe die Möglichkeit, ihre Begabung als Zusatzausbildung während der obligatorischen Schulzeit zu fördern. Sie sind in die Regelklassen integriert. 

Unterlagen: